Gefährdungsbeurteilung – mehr Schutz für Mütter

Mutterschutzrechtliche Gefährdungsbeurteilung

Zu den wichtigsten Dokumenten des betrieblichen Mutterschutzes gehört die mutterschutzrechtliche Gefährdungsbeurteilung, die die für alle Beschäftigten vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ergänzt. Um Arbeitgeber bei der mutterschutzrechtlichen Gefährdungsbeurteilung zu unterstützen, hat der vom Bundesfamilienministerium eingerichtete Ausschuss für Mutterschutz (AfMu) konkretisierende Regeln erlassen, um Arbeitgebern Hilfestellung und Orientierung zu bieten. Auf Grundlage der Ausschussvorgaben sollen mögliche Gefahren am Arbeitsplatz aufgezeigt und geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen werden, um schwangeren und stillenden Frauen die Möglichkeit einer ungefährdeten Tätigkeitsausübung zu bieten, wie es § 10 MuSchG vorgibt.

Grundsätzlich ist die Durchführung der mutterschutzrechtlichen Gefährdungsbeurteilung ein Bestandteil der allgemeinen Beurteilung der Arbeitsbedingungen gem. § 5 ArbSchG. Arbeitgeber müssen in die mutterschutzrechtliche Gefährdungsbeurteilung u. a. einbeziehen:

Praxistipp

Der Arbeitgeber ist für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung allein verantwortlich. Er kann jedoch externe Fachkräfte hinzuziehen.