Steuerliche Aspekte des Deutschlandtickets

Steuerfreies Deutschlandticket

Jobtickets sind Strecken- oder Zeitnetzkarten eines Sondertarifes, die Arbeitgeber bei einem Verkehrsunternehmen erwerben, um sie (teil-)entgeltlich oder unentgeltlich an ihre Mitarbeiter für deren Fahrten mit dem öffentlichen Personennahverkehr weiterzugeben.

Wird das Jobticket vom Arbeitgeber für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte vergünstigt überlassen, handelt es sich grundsätzlich um steuerpflichtigen Arbeitslohn des Arbeitnehmers. Es gibt aber Möglichkeiten, das Jobticket für den Arbeitnehmer steuerfrei zu belassen. Auch eine Lohnsteuerpauschalierung durch den Arbeitgeber kommt ggf. in Betracht.

Erklärtes Ziel des Deutschlandtickets ist es, die Attraktivität des Regionalverkehrs allgemein zu steigern, einen Anreiz zum Umstieg auf den öffentlichen Nahverkehr zu schaffen, Energie zu sparen und Bürger finanziell zu entlasten. Ticketinhaber können damit bundesweit auf allen Strecken des Öffentlichen Personennahverkehrs fahren, also in Regionalzügen, S- und U-Bahnen, Straßenbahnen und Bussen. Reisen im Fernverkehr (z. B. IC-/ICE-Nutzung) und erster Klasse sind generell ausgenommen.

Das Deutschlandticket gilt unabhängig von einem Arbeitsverhältnis. Es kann aber auch von Arbeitgebern als Lohnbestandteil oder Anreiz genutzt werden. Sie sollen sogar ausdrücklich dazu motiviert werden, ihren Beschäftigten das Deutschlandticket als Jobticket zur Verfügung zu stellen: Zahlen Arbeitgeber mindestens 25 Prozent des Ausgabepreises, legen Bund und Länder nochmals 5 Prozent Zuschuss drauf. Das Deutschlandticket/Jobticket kostet dann für den Beschäftigten im Ergebnis nur 34,30 EUR (Ausgabepreis von 49 EUR, abzüglich 25 Prozent Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 12,25 EUR und abzüglich 5 Prozent staatlicher Förderung in Höhe von 2,45 EUR).

Praxistipp

Die zusätzlichen 5 Prozent an staatlicher Förderung soll es (zunächst) nur bis zum 31. Dezember 2024 geben.