Rund ein Viertel der Beschäftigten in Deutschland arbeitet im Homeoffice

Homeoffice ist in Deutschland fest verankert. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Umfrage des ifo Instituts. Demnach arbeitete im Februar 2024 rund jeder vierte Beschäftigte in Deutschland zumindest teilweise von zu Hause aus.

Im Februar 2024 haben 24,1 Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland zumindest teilweise im Homeoffice gearbeitet. Das geht aus einer Umfrage des ifo Instituts unter knapp 9.000 Unternehmen hervor. „Der Anteil ist seit zwei Jahren nahezu gleichbleibend“, sagt ifo-Experte Jean-Victor Alipour. „Ungeachtet der Debatten um die Rückkehr ins Büro bei einzelnen Unternehmen hat sich Homeoffice in Deutschland fest etabliert.“

Ein Unterschied zeigt sich im Vergleich von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit Großbetrieben. In den KMU liegt der Homeoffice-Anteil mit 20,5 Prozent deutlich niedriger als in großen Unternehmen (32,1 Prozent). Dienstleister arbeiten am häufigsten von zu Hause aus (34,1 Prozent). In der Industrie liegt der Homeoffice-Anteil bei nur 16 Prozent, im Handel bei 12,2 Prozent. Schlusslicht im Branchenvergleich ist die Baubranche, in der nur 5,4 Prozent der Beschäftigten von zu Hause aus arbeiten. „Es ist unbestritten, dass Präsenzarbeit dem Homeoffice in einigen Bereichen überlegen ist: etwa beim Transfer von Wissen, bei Kreativität in der Gruppe oder bei sozialen Aspekten“, sagt Alipour. Eine stärkere Koordination von Bürozeiten zur Stärkung des persönlichen Austauschs sei durchaus sinnvoll, so der ifo-Experte. Er verweist aber auch auf die Umfrage-Daten, wonach sich eine Abschaffung des Homeoffice keinesfalls abzeichnet.

Einen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice gibt es in Deutschland derzeit nicht. Es liegt also prinzipiell im Ermessen des jeweiligen Arbeitgebers, ob er das Arbeiten im Homeoffice erlaubt. In einigen Fällen ist im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung eine Homeoffice-Regelung verankert, auf die sich der Arbeitnehmer berufen kann.

Sachgeschenke an Arbeitnehmer und Geschäftsfreunde können pauschal mit 30 Prozent vom Zuwendenden versteuert werden. Der BFH hat sich mit der Frage...

Arbeitgebergeförderte Präventions- und betriebliche Gesundheitsförderungsleistungen können ggf. steuerfrei bleiben. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich...

Die für Beschäftigung und Soziales zuständigen Ministerinnen und Minister der EU haben eine neue Richtlinie (7212/24) zur sogenannten Plattformarbeit...

Bei einem Wechsel von Teilzeit zu Vollzeit muss nicht nur das Grundgehalt, sondern auch eine vom Arbeitgeber gewährte Leistungszulage entsprechend...

Arbeitnehmerinnen werden gegenüber ihren männlichen Kollegen nicht nur beim Grundgehalt, sondern auch bei Bonuszahlungen benachteiligt. Das zeigt eine...

Homeoffice ist in Deutschland fest verankert. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Umfrage des ifo Instituts. Demnach arbeitete im Februar 2024 rund...

weitere News