Endgültige Programmablaufpläne 2024

Das BMF hat den geänderten, endgültigen Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, den Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen jeweils für 2024 sowie den Programmablaufplan für die Begrenzung der von Versorgungsbezügen einzubehaltenden Lohnsteuer und des Solidaritätszuschlags nach den DBA ab 2024 bekannt gegeben (BMF, Schreiben v. 23.2.2024 – IV C 5 – S 2361/19/10008:011).

Die Programmablaufpläne berücksichtigen u.a. die Anpassungen des Einkommensteuertarifs und des Kinderfreibetrags durch das Inflationsausgleichgesetz, die Beitragsbemessungsgrenzen für 2024, einen Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung von 1,7 Prozent sowie Änderungen nach dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz in Bezug auf die Berücksichtigung des Beitragsabschlags für zu berücksichtigende Kinder bei Arbeitnehmern, die in der inländischen sozialen Pflegeversicherung versichert sind.

Die Programmablaufpläne sind spätestens ab dem 1. April 2024 anzuwenden. Zugleich ist die Übergangsregelung für die Ermittlung der Lohnsteuer auf Grundlage von Lohnsteuertabellen für 2023 nach dem BMF-Schreiben vom 3. November 2023 ausgelaufen. Zudem wurde der Entwurf vom 29. Januar 2024 durch die jetzige endgültige Regelung vom 23. Februar 2024 abgelöst.

Der ab dem 1. Januar 2024 unter Berücksichtigung der vorherigen Vorgaben vorgenommene Lohnsteuerabzug ist vom Arbeitgeber spätestens bis zum 1. April 2024 zu korrigieren, wenn ihm dies wirtschaftlich zumutbar ist.

Eine Verpflichtung zur Neuberechnung scheidet aus, wenn z.B. der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber keinen Arbeitslohn mehr bezieht oder wenn die Lohnsteuerbescheinigung bereits übermittelt oder ausgeschrieben worden ist.

Die geänderten Programmablaufpläne sind auf der Homepage des BMF veröffentlicht.

Sachgeschenke an Arbeitnehmer und Geschäftsfreunde können pauschal mit 30 Prozent vom Zuwendenden versteuert werden. Der BFH hat sich mit der Frage...

Arbeitgebergeförderte Präventions- und betriebliche Gesundheitsförderungsleistungen können ggf. steuerfrei bleiben. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich...

Die für Beschäftigung und Soziales zuständigen Ministerinnen und Minister der EU haben eine neue Richtlinie (7212/24) zur sogenannten Plattformarbeit...

Bei einem Wechsel von Teilzeit zu Vollzeit muss nicht nur das Grundgehalt, sondern auch eine vom Arbeitgeber gewährte Leistungszulage entsprechend...

Arbeitnehmerinnen werden gegenüber ihren männlichen Kollegen nicht nur beim Grundgehalt, sondern auch bei Bonuszahlungen benachteiligt. Das zeigt eine...

Homeoffice ist in Deutschland fest verankert. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Umfrage des ifo Instituts. Demnach arbeitete im Februar 2024 rund...

weitere News