Steuerfreie Prämie als Inflationsausgleich

Die von der Bundesregierung neu geschaffene Inflationsausgleichsprämie bietet Arbeitgebern die Möglichkeit, ihre Mitarbeiter von den steigenden Energie- und Nahrungsmittelpreisen zu entlasten. Gibt die eigene wirtschaftliche Situation es her, kann die Sonderzuwendung bis Ende 2024 bis zu einem Betrag in Höhe von 3.000 EUR steuer- und beitragsfrei ausgezahlt werden.