SV-Ausweis soll abgeschafft werden

Die Pflicht zur Vorlage des Sozialversicherungsausweises (SV-Ausweis) bei Beginn einer Beschäftigung soll zum 1. Januar 2023 entfallen und durch ein maschinelles Abfrageverfahren ersetzt werden. Dies geht aus dem Entwurf des Achten SGB IV-Änderungsgesetzes hervor, den das Bundeskabinett am 31. August 2022 beschlossen hat. Das Gesetz befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren.

Bisher müssen Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber ihren SV-Ausweis bzw. den Nachweis über die Versicherungsnummer bei Beschäftigungsaufnahme vorlegen, damit er die Versicherungsnummer für das DEÜV-Meldeverfahren verwenden kann. Seit einigen Jahren gibt es daneben auch ein elektronisches Abfrageverfahren, mit dem Arbeitgeber die Versicherungsnummer direkt bei der Datenstelle der Rentenversicherung abrufen können. Dieses Verfahren wird ab dem 1. Januar 2023 verpflichtend, wenn Arbeitnehmer nicht selbst ihre Versicherungsnummer mitteilen.