Besteuerung geringfügig Beschäftigter

Das Lohnsteuerrecht sieht für die Besteuerung von Teilzeitbeschäftigten und Aushilfen unterschiedliche Besteuerungsvarianten vor. Für geringfügig entlohnte Beschäftigte sind die Steuerangaben ab 1. Januar 2022 zusätzlich im DEÜV-Meldeverfahren zu berücksichtigen. Wir geben einen Überblick über die aktuellen Regelungen.