Beschäftigung von Altersrentnern

DEÜV-Meldungen für beschäftigte Altersrentner

Für beschäftigte Altersrentner gibt es im DEÜV-Meldeverfahren einiges zu beachten. Neben der Auswahl der richtigen Personengruppe ist die richtige Schlüsselung der Beitragsgruppen nicht immer einfach – eine typische Fehlerquelle in der betrieblichen Praxis.

Für beschäftigte Altersrentner, die eine Vollrente beziehen, gibt es separate Personengruppenschlüssel für die DEÜVMeldungen. Die Personengruppe „120“ ist bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze maßgebend. Nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze gilt grundsätzlich die Personengruppe „119“. Für Teilrentner gilt hingegen die reguläre Personengruppe „101“ für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ohne besondere Merkmale.