Neues BMF-Schreiben zu Vermögensbeteiligungen

Seit dem 1. Juli 2021 werden Mitarbeiterkapitalbeteiligungen durch das sog. Fondsstandortgesetz stärker als bisher gefördert. So wurde z. B. der steuerfreie Höchstbetrag für Vermögensbeteiligungen von 360 EUR auf 1.440 EUR angehoben (§ 3 Nr. 39 EStG). Daneben sieht § 19a EStG für Start-ups, Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen eine aufgeschobene Besteuerung geldwerter Vorteile aus Vermögensbeteiligungen vor.

Das Bundesfinanzministerium hat nun in seinem BMF-Schreiben vom 16. November 2021 die wichtigsten lohnsteuerlichen Grundsätze bei der Überlassung bzw. Übertragung von Vermögensbeteiligungen ab 2021 zusammengefasst.