Vier-Tage-Woche: Das gilt rechtlich

Arbeitsschutzaspekte beachten

Schwerwiegender dürften dagegen Arbeitsschutzaspekte zu sehen sein. Die Erbringung der Arbeit muss sich mit den Vorgaben des Arbeitsschutzes und arbeitsmedizinischen Erkenntnissen vereinbaren lassen. Ob sich die Einführung der Vier-Tage-Woche bei Zehn-Stunden-Tagen damit vereinbaren lässt, ist zumindest eine Überlegung wert. Dagegen spricht, dass es arbeitsmedizinische Studien gibt, nach denen sich längere tägliche Arbeitszeiten nachteilig auf die Gesundheit der Beschäftigten auswirken – demgegenüber spricht ein zusätzlicher freier Tag als Ausgleich für die Mehrbelastung und die offensichtliche Zufriedenheit der Beschäftigten durchaus dafür. An dieser Stelle wird sich die zukünftige Rechtsprechung sicher an arbeitsmedizinischen Forschungsergebnissen orientieren.

Fazit

Für Betriebe und Unternehmen, die ihre Dienstleistungen an fünf oder noch mehr Wochentagen anbieten, wäre es schon ohne den viel zitierten Fachkräftemangel eine große Herausforderung, alle Arbeitstage zu besetzen. Bei der aktuellen Personallage in den meisten Unternehmen erscheint dies kaum vorstellbar. Jedoch handelt es sich dabei um ein organisatorisches Problem – die arbeitsrechtlichen Hürden ließen sich dagegen, wenn auch mit etwas Aufwand, ohne Weiteres überwinden.