Statusfeststellung wird vereinfacht

Was ist geändert worden?

Alle fachlichen Details zum Statusfeststellungsverfahren und eine Zusammenfassung aller maßgebenden Regelungen für Statusbeurteilungen in der betrieblichen Praxis bietet schon bislang das Gemeinsame Rundschreiben zur „Statusfeststellung von Erwerbstätigen“. Insbesondere aufgrund der gesetzlichen Neuregelungen haben die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung das Rundschreiben aktualisiert und auf den neuesten Stand gebracht. Wir geben einen Überblick zu den wesentlichen Neuerungen mit Wirkung ab dem 1. April 2022.

Die gesetzlichen Neuregelungen bei der Statusbeurteilung ab 1. April 2022 werden in der neuen Version des Rundschreibens ausführlich beschrieben und mit konkreten Hinweisen für die Umsetzung in der betrieblichen Praxis dargestellt (Aufzählung nicht abschließend):

  • Beschränkung der Statusbeurteilung auf die Feststellung einer abhängigen Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit (Elementenfeststellung) bei obligatorischen und optionalen Anfrageverfahren, d. h. keine Entscheidung zur Versicherungspflicht bzw. -freiheit in den einzelnen Sozialversicherungszweigen durch die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund mehr
  • Statusentscheidung gegenüber Dritten und Antragsrecht von Dritten, wenn auch ein Beschäftigungsverhältnis zu dem Dritten bestehen könnte (z. B. bei Verleihertätigkeiten)
  • Statusbeurteilungen können nun im Rahmen des optionalen Anfrageverfahrens auch schon vor Aufnahme der Erwerbstätigkeit vorgenommen werden (Prognoseentscheidung)
  • Gruppenfeststellungen ermöglichen eine gemeinsame und einheitliche Statuseinschätzung von gleichen Auftragsverhältnissen
  • Option der mündlichen Anhörung, wenn es aufgrund einer Statusfeststellung zu einem Widerspruchsverfahren kommt

Die vier zuletzt genannten Neuerungen gelten zunächst nur befristet bis zum 30. Juni 2027.

Praxistipp

Das aktualisierte Rundschreiben „Statusfeststellung von Erwerbstätigen“ gilt vom 1. April 2022 an und ist ab diesem Zeitpunkt für Statusbeurteilungen maßgebend: Das aktualisierte, noch nicht veröffentlichte, Rundschreiben „Statusfeststellung von Erwerbstätigen“ gilt vom 1. April 2022 an und ist ab diesem Zeitpunkt für Statusbeurteilungen maßgebend.