Digitalisierung des Meldeverfahrens

Am 1. Dezember 2022 hat der Bundestag das Achte SGB IV-Änderungsgesetz verabschiedet. Gemäß dem Grundsatz, dass kein Gesetzentwurf den Bundestag so verlässt, wie er eingebracht wurde, sind in letzter Minute noch weitere Änderungen eingeflossen, die sich unmittelbar auf die Entgeltabrechnung auswirken. Einige von ihnen sind bereits zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten und betreffen nicht nur das Meldeverfahren bzw. den elektronischen Datenaustausch.