Erleichterungen bei Fahrtkostenzuschüssen

Gesetzliche Regelung

Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer für den geldwerten Vorteil, der aus der Firmenwagenüberlassung für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte bzw. Fahrtkostenzuschüssen zu den Fahrten mit dem privaten Pkw zum Betrieb resultiert, mit 15 Prozent pauschalieren.

Erhöhte Entfernungspauschale

Bemessungsgrundlage für die Pauschalierung ist der Betrag, den der Mitarbeiter als Werbungskosten geltend machen könnte, also der als Entfernungspauschale anzusetzende Betrag. Dabei ist für die Jahre 2021 bis 2026 ab dem 21. Entfernungskilometer gestaffelt eine erhöhte Entfernungspauschale von 0,35 EUR (für 2021 bis 2023) bzw. 0,38 EUR (für 2024 bis 2026) statt 0,30 EUR je Entfernungskilometer zu berücksichtigen.

Anpassung der Vereinfachungsregel

Aus Vereinfachungsgründen konnte bisher angenommen werden, dass monatlich an 15 Arbeitstagen (bzw. 180 Tagen jährlich) Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte durchgeführt werden. Bei Anwendung der Vereinfachungsregelung (15-Tage-Regelung) wird davon ausgegangen, dass bei einer Fünftagewoche monatlich an 15 Arbeitstagen entsprechende Fahrten erfolgen. Diese Regelung gilt so ab 2022 nicht mehr.