Reform des Statusfeststellungsverfahrens

Die Neuerungen ab 1. April 2022

Die wesentlichen Bausteine der Reform des Statusfeststellungsverfahrens, die ab 1. April 2022 gelten, sind gesetzlich bis zum 30. Juni 2027 befristet. Während dieses Pilotbetriebs werden sie von der Deutschen Rentenversicherung Bund bewertet. Bis zum 31. Dezember 2025 wird ein Erfahrungsbericht vorgelegt und auf dieser Basis über die dauerhafte Einführung der Reformbausteine entschieden.