Telefonische Krankschreibung bis 31. März 2022 möglich

Arbeitnehmer, die unter einer leichten Erkrankung der oberen Atemwege leiden, können sich noch bis zum 31. März 2022 telefonisch für bis zu 7 Tage krankschreiben lassen. Voraussetzung hierfür ist, dass eine eingehende telefonische Befragung durch den Arzt erfolgt ist, der die Arbeitsunfähigkeit feststellt. Eine Verlängerung der Krankschreibung um weitere 7 Kalendertage ist ebenfalls nach einer telefonischen Anamnese möglich. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss Anfang Dezember 2021 beschlossen. Die Sonderregelung war bislang bis zum 31. Dezember 2021 befristet. Die Regelung soll unnötige Kontakte in den Arztpraxen reduzieren, um das Infektionsrisiko zu senken und die Praxen zu entlasten.