Betriebliche Invaliditätsrente: Auszahlung erst nach Ende des Arbeitsverhältnisses erlaubt

Die Auszahlung einer betrieblichen Invaliditätsrente kann über Klauseln in einer Versorgungsordnung, davon abhängig gemacht werden, ob Arbeitnehmer eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente beziehen und rechtlich aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden sind. Das Bundesarbeitsgericht hatte darüber zu entscheiden.

 

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